Führerscheine

Auto Klasse B

Um den Klasse B Autoführerschein zu erwerben, muss man in der Fahrschule eine theoretische und eine praktische Ausbildung absolvieren. Die theoretische Ausbildung besteht aus mindestens 14 Doppelstunden Theorieunterricht zu Themen wie Verkehrsregeln, Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Fahrzeugtechnik. Zusätzlich muss man eine theoretische Prüfung ablegen, in der das erlernte Wissen abgefragt wird. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 12 Sonderfahrten (je 45 Minuten) auf verschiedenen Straßenarten wie Autobahn, Landstraße und innerorts sowie eine Abschlussfahrt. Insgesamt müssen mindestens 45 Fahrstunden (inklusive Sonderfahrten) absolviert werden.Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsfahrt, bei der man sein Können unter Beweis stellen muss. Dabei werden Fahrmanöver wie das Einparken, das Fahren rückwärts sowie das Abbiegen und Überholen auf verschiedenen Straßenarten geprüft.Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie der Prüfungen erhält man den Klasse B Autoführerschein und ist berechtigt, Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zu führen.

Anhänger Klasse BE

Um den Klasse BE Anhängerführerschein zu erwerben, muss man bereits im Besitz des Klasse B Autoführerscheins sein. Die theoretische Ausbildung umfasst eine Doppelstunde Theorieunterricht zu den Themen Anhängerkupplung, Sicherheit und Fahrzeugtechnik. Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens drei Fahrstunden, in denen man das Fahren mit Anhänger übt. Dabei wird das An- und Abkuppeln des Anhängers, das Fahren auf verschiedenen Straßenarten sowie das Rückwärtsfahren und das Einparken mit Anhänger geübt. Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsfahrt, bei der man sein Können unter Beweis stellen muss. Dabei werden Fahrmanöver wie das Fahren mit Anhänger auf verschiedenen Straßenarten, das Einparken und das rückwärts Fahren mit Anhänger geprüft. Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie der Prüfungen erhält man den Klasse BE Anhängerführerschein und ist berechtigt, Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu führen, solange das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers zusammen 7.000 kg nicht überschreitet.

Motorrad/Mofa Klasse A/A1/A2/AM

Es gibt verschiedene Klassen von Motorrad- und Rollerführerscheinen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Fahrausbildung und die Prüfung stellen.

Klasse A: Die Klasse A berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Leistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von mehr als 0,2 kW/kg. Um den Klasse A Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 24 Jahre alt sein oder eine Zweijahresfrist nach dem Erwerb des A2 Führerscheins abwarten. Die Ausbildung umfasst mindestens neun Doppelstunden Theorieunterricht und mindestens zwölf Sonderfahrten, davon fünf auf Autobahnen und vier in der Dunkelheit. Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsfahrt.

Klasse A2: Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Leistung von bis zu 35 kW. Um den A2 Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Die Ausbildung umfasst mindestens neun Doppelstunden Theorieunterricht und mindestens zwölf Sonderfahrten, davon fünf auf Autobahnen und vier in der Dunkelheit. Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsfahrt.

Klasse A1: Die Klasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern mit einer Leistung von bis zu 125 ccm und 11 kW. Um den Klasse A1 Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Die Ausbildung umfasst mindestens sechs Doppelstunden Theorieunterricht und mindestens zwölf Sonderfahrten, davon fünf auf Autobahnen und vier in der Dunkelheit. Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsfahrt.

Klasse AM: Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern (auch Roller genannt) mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Um den Klasse AM Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Die Ausbildung umfasst mindestens vier Doppelstunden Theorieunterricht und mindestens fünf Fahrstunden, davon mindestens vier Sonderfahrten. Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsfahrt.

Für alle Klassen gilt, dass man vor Beginn der praktischen Ausbildung eine theoretische Prüfung ablegen muss, in der man sein Wissen zu den Verkehrsregeln, der Verkehrssicherheit und der Fahrzeugtechnik unter Beweis stellt.

Trecker Klasse T

Um den Klasse T Treckerführerschein zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren. Der Klasse T Führerschein berechtigt zum Führen von Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens sechs Doppelstunden Theorieunterricht, in denen die Verkehrsregeln und die Fahrzeugtechnik von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen behandelt werden. Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens zwölf Fahrstunden, in denen man das Fahren mit Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen übt. Dabei werden unter anderem das An- und Abkoppeln von Anhängern, das Fahren auf verschiedenen Straßenarten und das Fahren mit landwirtschaftlichen Geräten geübt.

Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsfahrt, bei der man sein Können unter Beweis stellen muss. Dabei werden Fahrmanöver wie das Fahren mit Anhänger auf verschiedenen Straßenarten, das Einparken und das rückwärts Fahren geprüft.

Es ist zu beachten, dass der Klasse T Führerschein nur für den Einsatz auf öffentlichen Straßen und Wegen im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten gilt und nicht für den gewerblichen Güterverkehr oder den Transport von Personen genutzt werden darf.